Urzeit
Exportweg 10, 9301 ZV Roden
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073 59 98 600
Nummer der Handelskammer: 11029108
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL0024.11.714B01
Außerdem darf das Produkt nicht geöffnet werden. Dies hat hygienische Gründe. Das Produkt kann dann aufgrund seiner Beschaffenheit nicht mehr zurückgegeben werden.
6.2. Primeval ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag Dritte beizuziehen.
6.3. Im Bestellprozess und auf der Website wird angegeben, wie die Lieferung erfolgt.
6.4. Die Lieferzeit beträgt maximal 30 Tage. Wenn die Lieferzeit länger als 30 Tage dauert, hat der Kunde das Recht, den Vertrag schriftlich aufzulösen. Macht der Kunde davon Gebrauch, wird Primeval dem Kunden bereits geleistete Zahlungen schnellstmöglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Kündigung, zurückerstatten.
6.5. Sollten Produkte nicht auf Lager sein und eine Lieferzeit von 5 Werktagen nach Zahlungseingang nicht realisierbar sein, wird Primeval den Kunden kontaktieren.
6.6. Trotz unserer Bemühungen, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, ist es möglich, dass Sie eine Beschwerde über unsere Dienstleistungen oder unsere Produkte haben. Primeval empfiehlt dem Kunden daher, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und festgestellte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Siehe unser Beschwerdeverfahren, Artikel 14.
6.7. Sobald die zu liefernden Produkte an die angegebene Lieferadresse geliefert wurden, geht die Gefahr in Bezug auf diese Produkte auf den Kunden über.
6.8. Primeval haftet niemals für Schäden, einschließlich Diebstahl oder Verlust, die bei der Rückgabe der Verpackung oder des Produkts auftreten.
ARTIKEL 7. EIGENTUMSVORBEHALT
7.1. Primeval behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Das bedeutet, dass die Ware/Produkte bis zur vollständigen Bezahlung bei Primeval unser Eigentum bleiben.
ARTIKEL 8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
8.1. Der Kunde muss Zahlungen an Primeval gemäß den im Bestellvorgang auf der Website angegebenen Methoden leisten. Einige Methoden erfordern eine Vorauszahlung, andere eine Zahlung im Nachhinein. Primeval bestimmt, welche Zahlungsmethode(n) pro Bestellung zur Verfügung stehen.
8.2. Alle vom Kunden nach Lieferung geschuldeten Beträge müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung des Produkts bezahlt werden.
8.3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber neben dem geschuldeten Betrag und den darauf fälligen Zinsen zum vollen Ersatz sowohl der außergerichtlichen als auch der gerichtlichen Inkassokosten, einschließlich der Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros, verpflichtet.
8.4. Der Zahlungsanspruch wird sofort fällig, wenn der Kunde in Konkurs geht, ein Moratorium beantragt oder das Vermögen des Kunden vollständig gepfändet wird, der Kunde stirbt und darüber hinaus in Liquidation oder Auflösung geht.
8.5. In den oben genannten Fällen hat Primeval auch das Recht, den Vertrag oder den noch nicht erfüllten Teil ohne Inverzugsetzung oder gerichtliches Eingreifen zu kündigen oder auszusetzen, unbeschadet des Rechts von Primeval, Ersatz des ihm möglicherweise entstehenden Schadens zu verlangen als Ergebnis.
ARTIKEL 9. HAFTUNGSGRUNDSÄTZE
9.1. Die Haftungsregelung des nachfolgenden Artikels gilt nur gegenüber Kunden, die natürliche oder juristische Personen sind und in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handeln.
9.2. Die Gesamthaftung von Primeval gegenüber dem Kunden wegen eines zurechenbaren Mangels bei der Vertragserfüllung ist auf den Ersatz direkter Schäden bis maximal zur Höhe des für diesen Vertrag vereinbarten Preises (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt. Unter keinen Umständen wird die Gesamtentschädigung für direkte Schäden 500 Euro überschreiten.
9.3. Die Haftung von Primeval gegenüber dem Kunden für mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Ersparnisse, Datenverlust und Schäden durch Betriebsunterbrechung, ist ausgeschlossen.
9.4. Außer in den in den Artikeln 9.1 und 9.2 genannten Fällen haftet Primeval gegenüber dem Kunden nicht auf Schadensersatz, gleichgültig aus welchem Grund eine Schadensersatzklage begründet wird. Die in Artikel 9.1 genannten Höchstbeträge entfallen jedoch, wenn und soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Primeval beruht.
9.5. Eine Haftung von Primeval gegenüber dem Kunden wegen eines zurechenbaren Mangels bei der Vertragserfüllung entsteht nur, wenn der Kunde Primeval unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Behebung des Mangels in Verzug setzt und Primeval auch auf die Erfüllung zurückzuführen ist des Verstoßes gegen die nach diesem Begriff. weiter gegen seine Verpflichtungen aus fallen. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels enthalten, damit Primeval angemessen reagieren kann.
9.6. Voraussetzung für das Bestehen eines Anspruchs auf Schadenersatz ist immer, dass der Kunde Parmalux den Schaden so schnell wie möglich (innerhalb von 30 Tagen) nach seiner Entstehung schriftlich meldet.
9.7. Im Falle höherer Gewalt ist Primeval nicht zum Ersatz des dem Kunden entstandenen Schadens verpflichtet.
ARTIKEL 10. GARANTIE
10.1. Dem Kunden stehen die Garantierechte gemäß Buch 7, Titel 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu. Diese Garantie bedeutet, dass:
Wenn Sie bei uns ein Produkt kaufen, haben Sie jederzeit Anspruch auf ein gutes Produkt, sofern Sie das Produkt normal verwenden. Wenn ein Produkt nicht Ihren Erwartungen entspricht, werden wir die Garantiebestimmungen des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches vollständig einhalten. Sie müssen uns in jedem Fall innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels kontaktieren.
10.2 Darüber hinaus gilt eine „Geld-zurück-Garantie“. Das heißt, wenn der Kunde mit dem Produkt nicht zufrieden ist und/oder das Produkt nicht die gewünschte Wirkung hat, kann er es an Primeval zurücksenden. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Erhalt des bestellten Produkts. Sehen 'Qualitätsgarantie‘.
ARTIKEL 11. INFORMATIONEN AUF DER WEBSITE
11.1. Die Inhalte der Website wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Primeval kann jedoch nicht ausschließen, dass Informationen falsch und/oder unvollständig sind.
ARTIKEL 12. BESCHWERDEVERFAHREN
12.1. Sie können Ihre Beschwerde telefonisch, schriftlich und/oder per E-Mail unter den untenstehenden Kontaktdaten an uns richten. Sobald Ihre Reklamation bei uns eingegangen ist, senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung zu. Sie erhalten innerhalb von spätestens drei Tagen eine Antwort auf Ihre Beschwerde. Dies kann die letzte Antwort sein, aber auch eine Nachricht, dass Ihre Beschwerde weiter untersucht werden muss. Im letzteren Fall wird auch angegeben, wann Sie spätestens mit einer endgültigen Antwort rechnen können.
ARTIKEL 13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1. Für den Vertrag gilt niederländisches Recht.
13.2. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Vorschriften des zwingenden Rechts nichts anderes vorgeschrieben ist, werden alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben können, dem zuständigen niederländischen Gericht in Alkmaar vorgelegt.
13.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt. In diesem Fall werden die Parteien (eine) neue Bestimmung(en) als Ersatz bestimmen, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie rechtlich möglich Gestalt verleiht.
13.4 In diesen AGB umfasst „schriftlich“ auch E-Mail, sofern die Identität des Absenders und die Integrität der E-Mail hinreichend nachgewiesen sind.